Impressum

Maurer Sonnenschutz

Anschrift
Ludwigsfelder Straße 10, 14974 Ludwigsfelde, Deutschland

Kontakt
Telefon: 03378 512999
Fax: 03378 512998
E-Mail: info@maurer-sonnenschutz.de

Rechtsform
Einzelunternehmen

Inhaber
Matthias Maurer

Umsatzsteuer ID gemäß § 27a UstG
DE216854658

Wirtschafts-ID gemäß § 139c AO
DE216854658-00001

Berufsspezifische Daten
HWK Potsdam Rollladen- und Sonnenschutztechnik,
Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V.

Design & Umsetzung
Websmart GmbH & Co.KG
www.websmart.de

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Streitigkeiten
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Maurer Sonnenschutz

Inhaber Matthias Maurer


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von individuell angefertigten Sonnenschutzelemen-ten zwischen

Maurer Sonnenschutz, Inhaber Herr Matthias Maurer (nachfolgend „Auftragnehmer“ und

  • Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie
  • Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend gemeinsam „Kunde“).


Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbezie-hungen, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Ver-tragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
  • Beginn der Ausführung der Leistung.


Bei individuell angefertigten Sonnenschutzelementen erfolgt die Produktion aus-schließlich auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Maße und Spezifikati-onen.


§ 3 Leistungsumfang/ Abweichungen

Vertragsgegenstand ist die Lieferung und – sofern vereinbart – Planung, Mon-tage, Reparatur, Wartung und Service von Sonnenschutz-, Beschattungs- und Steuerungssystemen sowie damit zusammenhängenden Leistungen.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die jeweilige Auftragsbestäti-gung.

Technische Änderungen, die der Produktverbesserung dienen und für den Kun-den zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

Geringfügige Maß-, Farb- und Materialabweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Mehrwert-steuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzli-cher Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – wie folgt fällig:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung


Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, Abschlagszahlungen entspre-chend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Die Aufrechnung gegen die Werklohnforderung des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 5 Preisänderung / Materialpreissteigerung

1. Grundsatz

Die vereinbarten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Material-, Energie-, Lohn-, Lieferanten- und Transportkosten.


2. Preisänderung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Preis angemessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Rohmaterialpreise, Energie- oder Transport-kosten, Lieferantenpreise, Lohnkosten, staatliche Abgaben) nach Vertragsschluss ändern. Kostensenkungen werden entsprechend berücksichtigt.


3. Preisänderung gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)

Eine Preisanpassung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leis-tungszeitpunkt mehr als vier Monate liegen. Anpassungen erfolgen nur bei un-vorhersehbaren Kostensteigerungen und nur im tatsächlichen Umfang. Kosten-senkungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Übersteigt die Erhöhung 5 % des Gesamtpreises, kann der Verbraucher binnen 14 Tagen zurücktreten.


4. Transparenz

Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Gründe einer Preisanpassung auf Verlangen nachvollziehbar darlegen.


§ 6 Liefer- und Montagebedingungen

Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Zeitangaben als Absichtserklä-rung, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraglich verbindlich vereinbart wurden.

Voraussetzung für die Montageleistung des Auftragnehmers ist:

  • die freie Zugänglichkeit des Montageorts und generelle Baufreiheit
  • tragfähiger und geeigneter Untergrund
  • Vorliegen aller baurechtlichen Genehmigungen (sofern erforderlich)
  • bauseitige fachgerechte Bereitstellung von Strom und Wasser


Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten eine fachge-rechte Befestigung ermöglichen. Für Schäden, die auf ungeeignete oder nicht tragfähige Untergründe zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.


§ 7 Materialverfügbarkeit

Ist im Rahmen der Nacherfüllung ein identisches Material, Gewebe oder Produkt auf dem Markt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr verfügbar, ist der Auftrag-nehmer berechtigt, ein technisch und qualitativ gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern.


§ 8 Vorleistungen des Auftraggebers/Fremdleistungen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf Vorleistungen oder Arbeiten anderer Gewerke zurückzuführen sind, z.B. Elektriker, Putzer, WDVS, Dachde-cker


§ 9 öffentlich-rechtliche Vorgaben (Denkmalschutz, Brandschutz, u.ä.)

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Vertragsschluss darüber zu informieren, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder öffentlich-rechtli-chen Beschränkungen und/ oder Vorgaben bestehen.

Die Prüfung baurechtlicher, denkmalschutzrechtlicher oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorgaben gehört nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.

Alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf dessen Kosten einzuholen.

Verzögerungen, Änderungen oder Rückbau aufgrund fehlender Genehmigun-gen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.



§ 10 Baugenehmigung

Ob für Terrassendächer, Pergolen oder sonstige bauliche Anlagen, die Vertrags-bestandteil sind, eine Genehmigung erforderlich ist, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und muss vom Auftragnehmer als Vor-leistung nicht geprüft werden. Liegt eine erforderliche Genehmigung nicht vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung auszusetzen. Mehrkosten oder Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§ 11 Gefahrübergang

Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das

Transportunternehmen oder mit Verlassen des Werkes über.


§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auf-tragnehmers.

Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt bis zur voll-ständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.


§ 13 Widerrufsrecht (nur bei Verbrauchern)

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Gemäß den dazu bestehenden gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten erfolgt hierüber zum Vertragsschluss gegenüber dem Verbraucher eine separate Beleh-rung und Information.


§ 14 Abnahme (bei Werkleistungen)

Soweit eine Montage erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um einen Werkver-trag, sonst um einen Werklieferungs- oder Kaufvertrag.

Der Kunde ist verpflichtet, eine Werkleistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Nutzung aufgenommen hat oder gegenüber dem Auftragnehmer keine wesentlichen Mängel rügt.


§ 15 Gewährleistung

1. Gegenüber Verbrauchern

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB.


2. Gegenüber Unternehmern

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen, ansonsten sind sie mit der Geltendmachung von Gewährleistungsrech-ten dafür ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).


§ 16 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz


Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragsty-pischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Materialengpässe, Streiks, behördliche Anord-nungen, Naturereignisse, kriegerische Ereignisse) verlängern Liefer- und Leis-tungsfristen angemessen.


§ 18 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden aus-schließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbeson-dere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG).

Die Verarbeitung erfolgt zur:

  • Angebotserstellung
  • Vertragsdurchführung
  • Rechnungsstellung
  • Kundenkommunikation
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten


Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Ver-tragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Lö-schung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit zu.

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichts-behörde des Landes Brandenburg.



§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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